Verwalter

Immer im Blick: Die Interessen der Eigentümer und der Mieter

Der Verwalter einer Ferienanlage hält auf Verwalterebene die Fäden in der Hand. Eingesetzt von der Eigentümergemeinschaft obliegt dem Verwalter

  • ✓ die Erstellung der Wirtschaftspläne
  • ✓ die Qualitätskontrolle der Anlage
  • ✓ die Koordinierung benötigter Instandhaltungsmaßnahmen

Der Verwalter kümmert sich also um alle die Verwaltung der Immobilie betreffenden Angelegenheiten.

Einmal jährlich beruft der Verwalter die Eigentümer zu einer Eigentümerversammlung ein. Als Eigentümer eines Ferienappartements können Sie teilnehmen, müssen aber nicht.

Auf diesen Treffen werden Themen wie Instandhaltungsmaßnahmen oder der Wirtschaftsbericht besprochen. In einem Protokoll werden alle Ergebnisse und Abstimmungen festgehalten und jedem Eigentümer zugesandt.

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