Notar

Zu den Tätigkeiten eines Notars gehört u. a. die Beurkundung von Rechtsgeschäften, wie z. B. der Erwerb eines Grundstücksgeschäftes in Form einer Ferienimmobilie. Der Notar ist dabei zur Unabhängigkeit verpflichtet.

Ganz konkret bedeutet das für den potentiellen Käufer, dass für den rechtskräftigen Vertragsabschluss einer Ferienimmobilie ein Notar benötigt wird. Sie haben die Möglichkeit, den Notar Ihres Vertrauens vor Ort zu bestimmen oder Sie nutzen ganz einfach den Notar des Bauträgers. Im Vorfeld werden Ihnen alle benötigten Unterlagen zugeschickt.

Gibt es, wie bei Ferienimmobilien üblich, eine Eigentümergemeinschaft, wird in einer Teilungserklärung das anteilige Sondernutzungsrecht an den Wohneinheiten sowie das jeweilige Gemeinschaftseigentum festgehalten.

Der Notar veranlasst dann nach Zusammenstellung der Vertragsdokumente das weitere Vorgehen. Er koordiniert termingerecht die Übermittlung der Daten für den Kaufvertragsabschluss und die Grundbucheintragung.

Das Grundbuchamt dokumentiert im Wohnungs- bzw. Teileigentumsgrundbuch anteilig Ihr Eigentum an der Ferienimmobilie.

Nach der Kaufpreiszahlung und Eintragung ins Grundbuch haben Sie das Recht, Ihren Besitz zu verschenken, zu verkaufen, zu vererben oder zu beleihen.

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